Allgemeine Geschäftsbedingungen der allpccloud GmbH

Diese AGB gelten für Verträge, die

zwischen

allpccloud GmbH, Reichswaldallee 23a, 40472 Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82885

– im Folgenden „Anbieter“ –

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden

– im Folgenden „Kunde“ –

geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

 

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Der Kunde handelt als Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Der Vertragsschluss zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn der Anbieter den Antrag (siehe Antragsformular) des Kunden per Email oder in einer sonstigen Textform annimmt.

2. Die englische Fassung des Antragsformulars und dieser AGB sind gegenüber der deutschen Fassung derselben nachrangig.

§ 3 Pflichten des Anbieters und des Kunden

 

1. Der Anbieter stellt Leistungen/Software dem Kunden zur Verfügung, die im Antragsformular aufgeführt sind.

2. Der Vertrag kommt nur mit dem Kunden zustande. Der Kunde stellt im Verhältnis zu seinen Abnehmern sicher, dass diese darauf hingewiesen werden, dass keine Geschäftsbeziehung zwischen ihnen und dem Anbieter zustande kommt.

3. Der Kunde ist nicht befugt, die Leistungen/Software für eine Webseite zu verwenden, die

a) sexuelle Inhalte,

b) gewaltbezogene oder Gewalt verherrlichende Inhalte,

c) verleumderische oder diffamierende Inhalte,

d) diskriminierende Inhalte oder Inhalte mit diskriminierenden Praktiken in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Behinderung, sexuelle Orientierung oder Lebensalter, oder

e) eine Aufforderung zur oder Durchführung von illegalen Aktivitäten enthält.

4. Der Kunde darf keine Materialien auf die Webseite des Anbieters hochladen, die den in Absatz 3 beschriebenen Inhalt haben.

5. Der Kunde trägt ferner dafür Sorge, dass die Nutzung der Software durch seine Abnehmer Absatz 3 entspricht.

6. Der Kunde ist verpflichtet auf seiner Webseite, in die die Software des Anbieters eingebunden wird, einen Hinweis aufzunehmen darauf, dass der Anbieter gegenüber den Abnehmern des Kunden oder sonstigen Dritten gegenüber für Leistungen/Handlungen des Kunden nicht haftet. Ferner nimmt der Kunde einen Hinweis darauf auf, welche Informationen in Bezug auf die Abnehmer des Kunden in der Datenbank des Anbieters gespeichert werden. Der Kunde kann dies jederzeit beim Anbieter anfragen.

7. Der Kunde ist verpflichtet den Anbieter von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit diese aus der Nutzung der auf der Webseite des Kunden eingebundenen Software resultieren, es sei denn der Kunde hat diese Ansprüche nicht zu vertreten.

§ 4 Urheber- und Datenbankrechte

 

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde einfache nicht übertragbare Nutzungsrechte an der Software des Anbieters, die auf die Vertragslaufzeit beschränkt sind. Diese Nutzungsrechte berechtigen den Kunden nicht, etwaige Quellcodeveränderungen an der Software ohne die Zustimmung des Anbieters vorzunehmen. Der Kunde darf Veränderungen an der Software vornehmen, soweit dies vom Anbieter vorgesehen ist (z.B. Anpassung der Konfigurationsschritte). Diese Nutzungsrechte können nicht ohne die Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen werden.

2. Die Zurverfügungstellung der Software den Abnehmern des Kunden auf der Webseite des Kunden gilt nicht als Übertragung von Nutzungsrechten iSd Absatzes 1.

3. Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an dem Inhalt der Software (z.B. Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Daten). Diese werden dem Kunden nur auf Zeit gem. Absatz 1 zur Verfügung gestellt.

4. Der Kunde darf die Software nicht replizieren, es sei denn zum Zwecke der Systemsicherung oder der Übertragung auf ein neues System innerhalb desselben Betriebs. Eine so gesicherte Software darf nicht auf einem System installiert werden, wenn dies dazu führen würde, dass die Software für mehr Systeme verwendet wird als vertraglich vereinbart wurde.

§ 5 Benutzerkonto

1. Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit seiner Anmeldedaten stets zu gewährleisten.

2. Ist diese Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unmittelbar zu benachrichtigen.

3. Der Anbieter ist nur verpflichtet, Daten vom Benutzerkonto des Kunden zu löschen, wenn der Kunde dies in Textform verlangt und dabei die Daten, die gelöscht werden sollen, konkret bezeichnet.

4. Die Rechnungen, die der Anbieter an die Abnehmer des Kunden im Auftrag des Kunden sendet, werden nur eine bestimmte Zeit und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Benutzerkonto des Kunden aufbewahrt. Der Kunde erhält eine Kopie an die von ihm genannte Email-Adresse und ist selbst für die Verwahrung dieser Rechnungen verpflichtet.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

 

1. Die Bezahlung erfolgt in der im Antragsformular bezeichneten Form.

2. Die erste Zahlung wird innerhalb von 14 Tagen nach Annahme des Antrags durch den Anbieter fällig.

§7 Mängelgewährleistung, Veränderungen

1. Weist die Software des Anbieters Mängel auf, die die Gebrauchsfähigkeit für die Zwecke des Betriebs auf der Webseite des Kunden wesentlich beeinträchtigt, so ist der Anbieter verpflichtet, diese Mängel innerhalb einer angemessenen Zeit nach Eingang der Mängelanzeige zu beseitigen. Beseitigt der Anbieter diese Mängel innerhalb dieser Zeit nicht, so ist der Kunde zur angemessenen Minderung der monatlichen Vergütung berechtigt.

2. Ausfälle der Software von geringem Ausmaß berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Rücktritt. Ausfälle sind von geringem Ausmaß, wenn die Software insgesamt in einem Kalendermonat nicht mehr als 5 Zeitstunden nicht verfügbar ist.

3. Für Mängel, die durch nicht vertragsgemäße Nutzung der Software verursacht worden sind, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

4. Der Kunde ist nicht befugt, den Quellcode oder Teile hiervon Dritten zur Verfügung zu stellen oder anders als nach dem Vertrag mit dem Anbieter bezweckt verwenden.

5. Der Kunde darf die Software nur in die Webseite einbinden, die er im Antragsformular angegeben hat. Will der Kunde die Software in eine andere Webseite einbinden, so bedarf es einer Zustimmung durch den Anbieter.

§ 8 Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Software getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Bestimmungen dieses Paragraphen nicht verbunden.

6. Die Haftung für einen etwaigen Datenverlust wird zusätzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

7. Der Anbieter haftet nicht für solche Schäden, die darauf beruhen, dass der Kunde die Nutzung der Programme unterbricht oder einstellt, es sei denn dies wurde durch eine Pflichtverletzung des Anbieters verursacht.

§ 9 Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

1. Die Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die betreffende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

2. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die betreffende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt und resultiert aus dem gleichen Schuldverhältnis wie die Forderung, gegenüber welcher das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird.

§ 10 Vertragsdauer

1. Der Vertrag wird zunächst auf die im Antragsformular angegebene Zeit geschlossen.

2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

§ 11 Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die im Rahmen des Projektvertrags bekannt werden, („vertrauliche Informationen”) auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus streng vertraulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Die Parteien verpflichten sich insbesondere auch, die vertraulichen Informationen Dritten nicht zugänglich zu machen oder an diese weiterzugeben. Gleiches gilt für den Inhalt dieses Vertrages.

2. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Parteien erstreckt sich nicht auf Tatsachen und/oder Unterlagen,

a) die im Zeitpunkt ihrer Offenbarung durch die andere Partei bereits allgemein zugänglich oder bekannt sind, ohne dass dies auf einem Verstoß einer Partei gegen diese Verschwiegenheitsverpflichtung beruht;

b) wenn für diese Tatsachen bzw. Unterlagen die andere Partei zuvor ihr schriftliches Einverständnis zur Bekanntgabe erteilt hat;

c) oder wenn dies in rechtlicher Hinsicht aufgrund einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung oder Auskunftspflicht gegenüber einer Behörde erforderlich ist. Für den Fall, dass diese Voraussetzung vorliegt, wird die betreffende Partei die andere Partei hiervon unterrichten, soweit dies rechtlich zulässig ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.

3. Sofern der Kunde eine Vertragsverletzung begeht und der Anbieter hierauf nicht reagiert, bedeutet dies keinen Verzicht auf die aus der Verletzung resultierenden Rechte für die Vergangenheit oder Zukunft.

4. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.